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Die Ausbildung zum Tragschrauber Piloten

Starte mit der Flugschule Link Deine Ausbildung zum Tragschrauber-Piloten und lerne eines der sichersten Fluggeräte der Welt zu fliegen!

Der Tragschrauber, eine ausgewogene Mischung aus Hubschrauber und Flugzeug, bietet ein ganz besonderes Fluggefühl. Er gehört, wie der Helikopter, zur Gruppe der Drehflügler. Der Unterschied besteht darin, dass beim Tragschrauber der Rotor nicht vom Motor angetrieben wird, sondern nur vom Fahrtwind (Autorotation). Der Vortrieb wird, wie bei einem Flugzeug, durch einen im Heck sitzenden Propeller erzeugt.

Hohe Flugstabilität, Wendigkeit und eine perfekte Rundumsicht sind nur einige der vielen weiteren Vorteile dieses Fluggerätes.

Als Tragschrauber-Pilot erlebst Du Europa aus einer ganz besonderen Perspektive. Wie wäre es mit einem Wochenendausflug zu den schönsten Orten ohne Stau, Stress und Hektik – oder damit, einfach und entspannt zu einem Geschäftstermin fliegen?

Welche Vorteile hat ein Tragschrauber?

  • kurze Start- und Landestrecken
  • auch bei Starkwind und Turbulenzen komfortables Fliegen mit größtmöglicher Sicherheit
  • großes Geschwindigkeitsspektrum ( 0 – 195 km/h)
  • kein Trudeln oder Überziehen möglich
  • problemlose Landung auch nach Motorausfall

Voraussetzungen für die Ausbildung

Die folgenden Voraussetzungen müssen bei Fußgängern zu Beginn der Ausbildung zum Sportpiloten für Tragschrauber erfüllt sein. „Fußgänger“, so werden in Fliegerkreisen liebevoll all diejenigen Flugschüler genannt, die ohne fliegerische Erfahrung mit der Ausbildung beginnen.

Du hast noch Fragen?

Gerne unterstützen wir dich mit Rat und Tat bei jedem Schritt.

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  • Mindestalter: 16 Jahre
    • Die Prüfung kann mit 17 Jahren abgelegt werden
    • Bei Minderjährigen wird die Zustimmung der Erziehungsberechtigten benötigt
  • Personalausweis, ID oder Reisepass
  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical) Klasse LAPL

    • Das erlangt im Normalfall, wer aktiv am Straßenverkehr teilnehmen darf
    • Das Medical muss in regelmäßigen Abständen erneuert werden: bis zum 40. Lebensjahr alle 5 Jahre und ab dem 40. Lebensjahr alle 2 Jahre

Ablauf der Ausbildung

Die Schulung auf dem Tragschrauber gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Ausbildungsteil. Beide sind in getrennten Prüfungen zu absolvieren.

Die Theorie umfasst die Technik des Fluggerätes, das Lesen spezieller Luftfahrerkarten, das Wissen über die Luftraumstruktur, die Einschätzung des Wettergeschehens und das korrekte Funken.

In der Praxis steht die Beherrschung des Fluggerätes im Mittelpunkt: Du lernst, einen Tragschrauber in allen Situationen sicher zu manövrieren. Während der praktischen Ausbildung wirst Du selbstverständlich immer wieder auch Theorie-Einheiten vor und nach der Flugstunde als Besprechung mit deinem Fluglehrer haben (das sogenannte pre- und debriefing).

Die theoretische Ausbildung umfasst einen 60-stündigen Theoriekurs mit abschließender Prüfung (gemäß §42 Luft PersV).
Die Inhalte gliedern sich in sechs Fächer:

Modul I (Allgemeine Fächer)

  • Flugfunk
  • Luftrecht
  • Navigation
  • Meteorologie

Modul II (Spezielle Fächer für Tragschrauber)

  • Tragschrauber-Technik mit pyrotechnischer Einweisung
  • Verhalten in besonderen Fällen

Vorbereitung auf die Prüfung

Zu der theoretischen Ausbildung gehört es, neben dem Theoriekurs auch selbst zu lernen (Selbststudium). Der Kurs allein reicht nicht, um die Prüfung zu bestehen. Wir versorgen Dich mit allen notwendigen Unterrichtsmaterialien (PDF, PowerPoint) sowie Lehrbüchern und Übungsfragen.

Aber keine Sorge, auch wenn nachher noch Fragen auftauchen, stehen wir Dir immer mit Rat und Tat zur Seite.

Prüfung

Wenn der Theoriekurs abgeschlossen ist, kommt die Anmeldung zur Prüfung. Diese besteht aus 40 Single Choice Fragen pro Fach (mehrere Antwortmöglichkeiten, nur eine auszuwählen).

Eine Ausnahme bildet das Fach Navigation, es besteht aus:

  • 20 Fragen zur allgemeinen Navigation
  • 20 Fragen zu einer Navigationsaufgabe, die zu berechnen sind

Die Prüfung findet in der Flugschule oder bei einem der zuständigen Flugprüfer statt. Prüfungen sind nach Absprache das ganze Jahr über möglich.

Ziel der praktischen Ausbildung ist es, den Tragschrauber zu beherrschen und in jeder Situation die richtige Entscheidung treffen zu können, auch in Notsituationen.

Die praktische Ausbildung umfasst (§42 LuftPersV):

  • mindestens 30 Flugstunden auf dem Tragschrauber, davon:
    • > 10 Stunden mit Fluglehrer
    • > 5 Stunden Alleinflug (Solo)
    • > 150 Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
    • > 20 Solo Starts und Landungen
    • > 2 Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
    • > 3 Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung)
    • Außenlandeübungen mit Fluglehrer

Zur Mitnahme von Passagieren in Tragschraubern ist eine Passagierberechtigung (umgangssprachlich PAX) notwendig. Um diese zu erwerben, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • 3 Überlandflüge (jeweils mindestens 50 km)
  • 2 Überlandflüge von mindestens 200 Kilometern Länge in Begleitung eines Fluglehrers (mit jeweils einer Zwischenlandung)

Der zweite 200 km Überlandflug mit Fluglehrer kann als Prüfungsflug gewertet werden.

Erhaltung der Passagier-berechtigung

Es gilt nach LuftPersV § 122 zu beachten:

  • Innerhalb der vorhergehenden 90 Tage müssen mindestens drei Starts und Landungen mit einem Tragschrauber durchgeführt worden sein, um einen Passagier mitnehmen zu dürfen

Erleichterungen für Piloten mit gültiger Lizenz

Bei Bewerbern mit gültiger Lizenz für Privatflugzeugführer, Segelflugzeugführer oder Führer anderer motorbetriebener Luftfahrzeuge mit eingetragener Passagierberechtigung wird die Passagierberechtigung für Tragschrauber bei Erteilung der Lizenz ohne weiteren Nachweis mit eingetragen.